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Sin Episodes: Emergence - USK-Einstufung und Termin

Quelle: intern
von Joerg, 27.06.2006 10:16
Sin Episode 1: Emergence
Anderswo ist Sin Episodes: Emergence längst erhältlich. Hierzulande verweigerte aber die USK der US-Fassung eine Kennzeichnung, was eine Indizierung wahrscheinlich gemacht hätte. Nun hat Ritual Entertainment eine entschärfte deutsche Fassung vorgelegt, die von der USK die Einstufung keine Jugendfreigabe erhielt. Laut Publisher EA soll das Spiel nun am 20. Juli in deutsche Läden kommen.

Link: Produktseite bei EA

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Kommentare (5)

Dativ schrieb am 27.06.2006 18:16
Soso, entschärfte Version und "Keine Jugendfreigabe!" Unsere lieben Erwachsenen können all das viele Blut ja auch nicht vertragen... rofl
ENNNESS schrieb am 27.06.2006 19:51
sehe ich auch so, frage mich überhaupt warum ein spiel (wenns eh nur für erwachsene ist) noch entschärft werden muss damit es überhaupt auf den deutschen markt kommt, ich finde sowas sollte abgeschafft werden, wenn schon ab 18 dann auch uncut.
ENNNESS schrieb am 28.06.2006 9:38
Tja sag das mal der usk ;) Aber schwachsinn ist es schon.. Was ich auch lustig finde: Geh mal nach Saturn oder so und schau Dir dann mal alle Verpackungen von Spilen an... Schau mal besonders auf die USK-Zeichen.... So dann wirst Du sehen dass auf manchen links unten ein graues Viereck ist wo z.B. '+12' drinsteht... Auf der anderen Seite ist dann das blaue USK-Logo mit einer '16'... Und wenn das ganze dann andersrum ist.... z.B. USK 12 und auf dem grauen Feld ein '+16'... Ich find´s voll witzig :D
Kaeptn schrieb am 28.06.2006 10:12
Das +16 usw ist die PEGI Einstufung und stammt aus Amerika. Warum man die auf deutschen PAckungen sieht, ist mir allerdings auch ein Rätsel... Die USK Freigabe "ab 18" macht durchaus Sinn... Das Jugendgesetzt sieht vor, dass Spiele die von der USK eine Altersfreigabe bekommen nicht indiziert werden. Sprich: Keine Kennzeichnung der USK = höchste Indizierungsgefahr => Spiel zu veröffentlichen lohnt sich nicht, Spiel erscheint in Deutschland gar nicht...
Thor schrieb am 28.06.2006 10:21
Schönes Europa. :roll: Leider gibt es da auch keine einheitliche Freigabe-Regelung. Es ist allerdings FALSCH den schwarzen Peter der USK zuzuschieben: Sprich: Das USK-Gremium (in dem auch Gamer sitzen!) schlägt eine Einstufung nur vor. Die Obersten Landesjugendbehörden wägen dann ab ob sie den Vorschlag annehmen oder ablehnen. Bei Indizierungen wird es noch komplizierter: Ein Verfahren der Bundesprüfstelle kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die vom Gesetz dazu besonders ermächtigt worden ist und durch die Anregung einer Behörde bzw. eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe. Während ein Antrag die Bundesprüfstelle dazu verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen, ist dies bei der Anregung nicht zwingend der Fall: Hier hat die Bundesprüfstelle einen Ermessensspielraum - sie kann also tätig werden, wenn sie das im Interesse des Jugendschutzes für geboten hält, sie muss es aber nicht in jedem Fall. Eine besondere Antragsberechtigung besitzen in Deutschland rund 800 Stellen. Sie erstreckt sich auf die Obersten Jugendbehörden der Länder, die Landesjugendämter, die Jugendämter, die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz (Kommission für Jugendmedienschutz, KJM) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das neu geschaffene Recht zur Anregung haben dagegen alle Behörden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Zahl der Anregungsberechtigten umfasst mehrere hunderttausend Stellen. Kontakthinweise Privatpersonen, denen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können selbst keinen Antrag und keine Anregung zur Indizierung an die Bundesprüfstelle richten. Wenden Sie sich bitte deshalb zunächst an Ihr örtliches Jugendamt. Alle Jugendämter sind antragsberechtigt. Die Jugendämter können Ihnen auch die Anschriften der Anregungsberechtigten in Ihrer Nähe benennen, zu denen neben allen Behörden die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gehören. Thor
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Sin Episode 1: Emergence

Packshot
3D-Shooter
von EA, Ritual Entertainment
USK-Freigabe nicht unter 18 Jahren
PCJuli 2007

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