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Killerspiele: (erstmal) Keine Aufnahme in Websperr-Gesetz

Quelle: heise.de
von Joerg, 16.06.2009 17:00
Am Donnerstag wird über das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" im Bundestag beraten. Dahinter verbirgt sich das Gesetz, das es dem BKA erlaubt, eine Liste mit zu sperrenden Webseiten zu erstellen, die die Internet-Provider dann entsprechend umsetzen müssen.

Wie der Name des Gesetzes schon sagt, bleibt es - zumindest vorerst - bei der Bekämpfung von Kinderpornographie. Die Idee von MdB Thomas Strobl eventuell auch Killerspiel-Seiten mit aufzunehmen wurde also nicht berücksichtigt.

Allerdings schließt das nicht aus, dass das noch kommt. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat jedenfalls empört auf die Gesetzesvorlage reagiert und alle Gespräche mit der SPD abgesagt. Mit der Errichtung einer Zensur-Infrastruktur für das Internet öffne man die Büchse der Pandora. Die CDU plane bereits weitere Inhalte auf die Sperr-Agenda zu setzen.

Link: Offener Brief des AK-Zensur

Tags:
Killerspiele

Deine Meinung

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Kommentare (1)

electroboy schrieb am 17.06.2009 7:39
Ja vorerst ... Die nächste Killerspiel-Verbots-Debatte wird nicht lange auf sich warten lassen. Spätestens wenn beim nächsten Amokläufer/Würger/Kannibalen/Totschläger Doom auf seinem 486er gefunden wird. Schade, dass es keine Hartz4-Verbots-Debatte gäbe, würde jemand im Jobcenter Amoklaufen ....
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