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Kahn gewinnt. Urteil gegen EA bestätigt.
Deutschlands Torwart Nummer 1, Oliver Kahn, hatte gegen Electronic Arts geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt sah, dass EA sein elektronisches Konterfei ohne seine Zustimmung in FIFA 2002 verwendet hat. Nun hat das Oberlandesgericht Hamburg das Urteil (pro Kahn) aus der ersten Instanz bestätigt. Als Konsequenz darf FIFA 2002 nicht mehr verkauft werden. Laut Matthias Prinz, Anwalt von Oliver Kahn, liegen ihm bereits mehrere Anfragen (von anderen Spielern) vor, in denen es ebenfalls um sechsstellige Schadenssummen geht.
Entstanden war das ganze Problem dadurch, dass EA mit der Spielervereinigung FIFpro ein Lizenzabkommen hatte, die FIFpro aber gar nicht über die entsprechenden Rechte verfügte. Zumindest nicht für 2002. Laut EA seien die Verträge für die folgenden FIFA-Spiele aber noch wasserdichter, so dass man nun nicht befürchten muss, dass es demnächst keine Fussballspiele von EA bzw. mit Oliver Kahn mehr gibt.
Entstanden war das ganze Problem dadurch, dass EA mit der Spielervereinigung FIFpro ein Lizenzabkommen hatte, die FIFpro aber gar nicht über die entsprechenden Rechte verfügte. Zumindest nicht für 2002. Laut EA seien die Verträge für die folgenden FIFA-Spiele aber noch wasserdichter, so dass man nun nicht befürchten muss, dass es demnächst keine Fussballspiele von EA bzw. mit Oliver Kahn mehr gibt.
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